Schulsanierung, Milieuschutz, Preußenpark Verkehrsberuhigung auf der Mierendorffinsel und Nachbarschaftshaus am Lietzensee - Grüne Themen der nächsten BVV

Schulneu- und Anbauten, ökologische Aspekte und Barrierefreiheit

Unsere Große Anfrage beschäftigt sich mit den Schulneubauten bzw. –anbauten, die im Bezirk fehlen, sowie nach Aspekten des ökologischen Bauens und der Barrierefreiheit von Schulbauten. Wir fragen das Bezirksamt

  • Welche Schulsanierungen und Schulneubauten bzw. –anbauten sind für die Wahlperiode in welchem Zeitraum geplant?
  • Inwieweit werden bei Planungen ökologische Aspekte (ökologische Bauweise/ Energieeffizienz) berücksichtigt?
  • Wie wird sichergestellt, dass bei der Planung die Anforderungen für inklusive Schulen (Barrierefreiheit/Zuschnitt der Räume) berücksichtigt werden?

Wo braucht der Bezirk Milieuschutzgebiete?

Das letzte Grobscreening für Charlottenburg-Wilmersdorf wurde im Juli 2015 erstellt. Der Druck auf den Mietenmarkt hat sich seitdem stark erhöht, insoweit hat sich die Datengrundlage verändert. Um der aktuellen Entwicklung Rechnung zu tragen, ist ein neues Screening mit einer aktuellen Datengrundlage erforderlich. Deshalb beantragen wir:

Neues Grobscreening von Verdachtsgebieten für Milieuschutz einleiten

Das Bezirksamt wird gebeten, ein neues Grobscreening von Verdachtsgebieten für Soziale Erhaltungssatzung gemäß §172 BauGB für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einzuleiten.

Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.

Auch wollen wir, dass der Milieuschutz besser greift und die Einwohner*innen besser informiert werden.

Bauprojekte in Milieuschutzgebieten sind nach derzeit geltender Rechtslage nur dann milieuschutzrechtlich zu genehmigen, wenn sie ein reguläres Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Dies betrifft lediglich ca. 20 % der Baumaßnahmen. Die 80% Baumaßnahmen im Freistellungsverfahren sind von einer milieuschutzrechtlichen Genehmigung nach geltender Rechtslage ausgenommen. Diese ist daher zu ändern, sofern der Milieuschutz kein stumpfes Schwert bleiben soll.

Milieuschutz-Wirkung schärfen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Rechtslage so zu verändern, dass die in Milieuschutzgebieten erforderliche milieuschutzrechtliche Genehmigung von Bauprojekten und die Möglichkeit der Zurückstellung von Projekten bei potenziellen Milieuschutzgebieten nicht nur im Falle von Baugenehmigungsverfahren gelten, sondern auch von Freistellungsverfahren.

Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.

In festgesetzten Milieuschutzgebieten Betroffene informieren

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, nach erfolgter Festsetzung der Milieuschutzgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf die Betroffenen zu informieren. Dafür sind alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, beispielsweise Anschreiben, Informationsbroschüre, Einwohnerversammlung.

Darüber hinaus ist in den Gebieten während der Zeit des Milieuschutzes eine regelmäßige Mieterberatung einzurichten, die den betroffenen Mietern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.

Begründung:

Zur praktischen Anwendung und Durchsetzung des Milieuschutzes ist  eine möglichst umfassende Information der Betroffenen zur Durchsetzung der Genehmigungspflicht nach Erhaltungssatzung elementar.

Eine Anlaufstelle für Mieter gehört in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung zum Standard.

Nachbarschaftshaus am Lietzensee

Der Mietvertrag mit dem bisherigen Träger läuft zu Ende Dezember 2017 aus. Die Weiterführung der Arbeit der jetzt im Nachbarschaftshaus bestehenden Angebote ist anschließend nicht gesichert. Das Bezirksamt favorisiert als neuen Träger derzeit die Wilmersdorfer Seniorenstiftung. Es ist nicht klar, ob das bisherige Angebot des Nachbarschaftshauses, das sich an alle Generationen richtet, bei Einsatz dieses Trägers in vollem Umfang weitergeführt werden kann. Laut BVV-Beschluss aus dem Jahre 2015 soll das sozio-kulturelle Angebot des Hauses, das sich an alle Generationen richtet, gesichert werden. Deshalb beantragen wir:

Nachbarschaftshaus am Lietzensee: Angebot für alle Generationen erhalten

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, hinsichtlich des Nachbarschaftshauses am Lietzensee 

 -          das Nutzungskonzept zu veröffentlichen;

-          eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, um einen geeigneten Träger zu finden;

-          sicherzustellen, dass das bisherige Angebot aufrecht erhalten bleibt;

-          sicherzustellen, dass während der ausstehenden Sanierung für alle bisherigen Angebote Ausweichquartiere zur Verfügung gestellt werden.

Der BVV ist bis zum 30.11. 2017 zu berichten.

 

Verkehrsberuhigung auf der Mierendorffinsel

Kreuzung Kamminer Str./Osnabrücker Str. entschärfen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit der Verkehrs AG der Mierendorff-Insel die Kreuzung Kamminer Straße/Osnabrücker Straße zu entschärfen, in dem zum einen die Übersichtlichkeit deutlich erhöht wird (z.B. zur Verlagerung von Parkplätzen) und zum anderen die Ausweisung von Tempo 30 nicht nur durch Verkehrsschilder sondern auch durch eine Markierung auf dem Straßenbelag vermittelt wird.

Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.

Begründung

Bereits vor einigen Jahren wurde die Verkehrssicherheit Kreuzung nach verschiedensten z.T. schweren Verkehrsunfällen durch den Bau einer Mittelinsel, durch Verschwenken der Fahrbahn und die Ausweisung von Tempo 30 verbessert. Jedoch ist seitdem die Übersichtlichkeit der Kreuzung stark eingeschränkt und insbesondere für die Osnabrücker Straße kreuzende Verkehrsteilnehmer gefährlich. Eine Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Wahrnehmung der Verkehrsberuhigung an der Stelle würden beispielsweise mit einfachen Mitteln zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Die VerkehrsAG der Mierendorffinsel hat die Kreuzung bereits zum Thema gemacht.

Mehr Verkehrssicherheit in der Tauroggener Straße

Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, an der Ecke Tauroggener Straße und Mierendorffstraße die Einmündung des Fahrradweges in die Tauroggener Straße so zu gestalten, dass parkende Autos nicht in den Fahrradweg hineinragen. Dabei sind die bisher begrenzenden vertikalen Baken durch eine durchgezogene Bake zu ersetzen.

Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.

Begründung

Die vor wenigen Jahren durchgeführte schräge Anordnung von Parkplätzen in der Tauroggener Straße hat zu einer erheblichen Verringerung des durchfahrenden Schleichverkehrs geführt. Die Umgestaltung und die bessere Kenntlichmachung des von der Schlossbrücke in die Tauroggener Straße einmündenden Fahrradweges konnte leider nicht verhindern, dass abgestellte Autos in diesen hineinragen. Vor allem die zwei vertikalen Baken scheinen Autofahren förmlich dazu einzuladen, ihre Autos dazwischen abzustellen.

Wegen des Gefälles der Schlossbrücke besteht ein außerordentliches Gefahren­potential. Fahrradfahrer wie auch Autos fahren mit einer überdurch­schnittlichen Geschwindigkeit in die Tauroggener Straße. Gerade bei Dunkelheit erkennen Fahrradfahrer spät, ob ein abgestelltes Auto ihnen den Weg versperrt und sie deswegen frühzeitig nach links in den Autostreifen steuern müssen. Mit einer horizontalen Bake wird diese Gefahrensituation mit wenigen Mitteln behoben.

Beteiligungsverfahren für den Preussenpark und bei der Spielplatzgestaltung

Beteiligungsverfahren für ein Konzept für den Preußenpark starten

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen der Erstellung eines Konzepts zur Nutzung des Preußenparks gemeinsam mit Nutzer*innen und Anwohner*innen der Grünfläche, dem zuständigen Polizeiabschnitt, Fixpunkt e.V., dem Integrationsbeauftragten und Migrationsbeirat sowie Vertreter*innen der BVV-Fraktionen alle Maßnahmen zu besprechen, die es bei der Weiterentwicklung als interkulturellen Treffpunkt in Erwägung zieht. Dabei ist insbesondere auch das Gespräch mit den Angehörigen der Thailändischen Community zu suchen. Das Konzept soll im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens erarbeitet werden.

Der BVV ist bis zum 31.12.2017 erstmals zu berichten.

Begründung:

Das Bezirksamt hat erklärt, eine neue Nutzungsordnung, insbesondere hinsichtlich des Verkaufs von Speisen und Getränken, würde „ämterübergreifend“ erstellt. Eine behördeninterne Vernetzung ist erforderlich; die ordnungspolitische Perspektive reicht aber nicht aus, um der Bedeutung des Preußenparks als Ort der Integration gerecht zu werden. Die BVV hat stets die Wichtigkeit des Parks als Treffpunkt einer internationalen Gemeinschaft betont und gefordert, dass die Diskussion darüber, wie dieser Anziehungspunkt im Bezirk gefördert werden kann, breit zu führen. An den bisher geführten Gesprächen waren darum auch immer Vertreter*innen der Zivilgesellschaft beteiligt. Die Thailändische Botschaft hat ihre Kooperation mehrfach angeboten.

Beteiligungsverfahren für Spielplätze

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die  Beteiligung von Kindern bzw. Jugendlichen bei der Sanierung von Spielplätzen sicherzustellen. Die Nutzer*innen sind in die Planung einzubeziehen.

Der BVV ist bis zum 31.1. 2018 zu berichten.

Begründung

Bisher wurden für Spielplätze im KSSP-Programm keine Beteiligungsverfahren durchgeführt, da die Planungsphase zu kurz sei. Das Bezirksamt soll ein Verfahren entwickeln, bei dem schon vor der eigentlichen Planungsphase ein Beteiligungsprozess gestartet, oder ein Verfahren, welches in der Kürze der Zeit durchgeführt werden kann.

Drucksachen der BVV und schriftliche Anfragen besser bekannt machen

Die BVV möge beschließen:

Die Drucksachen mit den Vorlagen zur Kenntnisnahme sowie die Antworten zu schriftlichen Anfragen werden den Bezirksverordneten zeitnah übermittelt.

Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.



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