Sonderbezirksgruppe am 6.8.13 zu Oeynhausen

Gemeinsamer Antrag von Fraktion und Kreisvorstand zum Einwohnerantrag „Keine Bebauung ohne Bürgerbeteiligung“

Der Kreisverband CW möge beschließen:

Der Kreisverband empfiehlt der grünen Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, sich zum Einwohnerantrag, Drs – Nr. 0662/4 in der BVV am 15. 8. 2013 zu enthalten.

Begründung:

Die Sachlage hat sich seit dem Beschluss der BVV vom 17. 1. 2013 geändert. Insbesondere folgende Aspekte führen jetzt zu einer anderen Einschätzung der Situation:

  1. Verfahren nach § 13 a BauGB:

 Die SPD möchte mit dem Argument, der Investor springe sonst ab, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. Dies möchten wir Grüne nicht. Das Verfahren nach § 13 a enthält nur minimale Anforderungen an Bürgerbeteiligung und Umweltprüfung. Die Grünen treten jedoch gerade für eine partizipative Stadtentwicklung ein, also für eine möglichst intensive Bürgerbeteiligung sowie für eine intensive Prüfung von Umweltbelangen. Nach unserer Auffassung muss es bei dem geplanten Bauvorhaben das reguläre Verfahren nach dem BauGB geben, das heißt mit den dort festgeschriebenen Bürgerbeteiligungen und Umweltprüfungen.

  1. Einschätzung der Senatsverwaltung

Mit Schreiben vom 25. 6. 2013 hat der Senat erklärt, durch das Wohnungsbauvorhaben mit über 500 Wohneinheiten seien dringende Gesamtinteressen Berlins berührt, das Verfahren sei nach § 7 AGBauGB durchzuführen. Die Mehrheit der bündnisgrünen Fraktion hatte am 17.1.2013 aber ihr Votum für den „Kompromiss“, also 50% Bebauung der Fläche und 50% Erhalt der Kleingärten, hauptsächlich mit der Maßgabe abgegeben, drohende Entschädigungsforderungen des Grundstückseigentümers zu vermeiden und finanziellen Schaden vom Bezirk abzuwenden. Für den Senat ist jedoch nun ein anderes Ziel vorrangig, nämlich die zügige Ausweisung von Wohnbauland. Dies war jedoch nicht der Hintergrund der Entscheidung der grünen Fraktion am 17.1.2013. 

  1. Bürgerbegehren

Inzwischen gibt es das Bürgerbegehren „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“. Die Durchführung von Bürgerbegehren wird als Instrument der Beteiligung von BürgerInnen an der Demokratie durch uns Grüne selbstverständlich unterstützt, dies ist Teil grüner Grundwerte. Wir wissen zwar, dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. 7. 2013 zum Az. VG 2 L 135.13 den Antrag der KleingärtnerInnen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hat, mit dem die KleingärtnerInnen erreichen wollten, dass der Aufstellungsbeschluss zumindest nicht erlassen werden darf, bis über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens rechtskräftig entschieden ist. Dies hatte jedoch nur formale Gründe, das VG stützte seinen Beschluss darauf, dass es eine Sperrwirkung erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Zulässigkeit der Bürgerbegehrens gibt. Dies ist rechtlich richtig. Wir treffen hier jedoch nicht juristische, sondern politische Entscheidungen. Wir wollen als Grüne das Bürgerbegehren nicht ins Leere laufen lassen, indem wir zum jetzigen Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss durch das BA hinnehmen, der durch das Bürgerbegehren gerade verhindert werden soll. Dies entspräche nicht unserem Politikverständnis.

 

Nach alledem sind wir der Auffassung, dass eine Ablehnung des Einwohnerantrags bei der jetzt aktuell vorliegenden Situation nicht mit grünen Grundsätzen vereinbar wäre, insbesondere im Hinblick auf das oben beschriebene von der SPD und dem Investor für unausweichlich gehaltene Verfahren nach 13 a, jedoch vor allem auch im Hinblick auf das Bürgerbegehren. Wir empfehlen der grünen Fraktion in der BVV daher eine Enthaltung, möchten es angesichts der sehr kontroversen und vielschichtigen Problematik jedoch jedem Fraktionär und jeder Fraktionärin ausdrücklich freistellen, anders zu stimmen.

 

 

Protokoll

der Mitgliedervollversammlung / Bezirksgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Charlottenburg-Wilmersdorf  vom 06.08.2013

 

1.         Begrüssung und  Festlegung der Tages- und Geschäftsordnung

Die Sitzungsleitung haben Matthias Reich und Nadia Rouhani.

Die Sitzungsleitung bei TOP 3 macht unser LaVo Daniel Wesener, die Redeliste führt Esmeralda Heiden. Protokoll führt Andrea Möller-Holtkamp.

 

2.         Plakatieren, Fotos, Standplanung

Fotoshow und Vorstellung der Wahlkampfmaterialien, u.a. BGS-Steuerflyer, LGS Zeitung

Vorstellung künftiger Termine und Standausstattung

Die RegionalkoordinatorInnen werden aufgefordert ihre Standlisten bis Mittwoch an David Meier zu kommunizieren.

Franziska und Daniel berichteten vom Parteirat

Resolution / Zuspitzung zum Ende des Wahlkampfes

Evtl. soll eine PK stattfinden: Mitte und Fhain/Xberg werden Grün. Bei uns stehen die Chancen nicht schlecht.

Schwerpunkt bilden 5 Themen:

1. Energiewende / Bürgerentscheid (3.November) – Verknüpfung zur Grossen Koalition

2. Soziale Gerechtigkeit und Steuern

3. Moderne Gesellschaft / Datenschutz: Demo: Freiheit statt Angst

4. Mieten / LGS will evtl. Berliner Fenster (U-bahn) thematisch nutzen

5. Finanzpolitik

Auch bei uns wird der Veggie Day und der dazugehörige Halbsatz im Wahlprogramm kontrovers diskutiert.

 -15 Minuten PAUSE-

3.         Diskussion und Beschlüsse

3.1              Antrag auf Parteiöffentlichkeit

Der Antrag wurde  nach Rede / Gegenrede bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen.

3.2              Antrag auf Befassung der nach der Regelfrist eingegangenen Anträge (4)

Keine Gegenrede, einstimmig angenommen. Damit werden auch die später eingegangenen Anträge zum Thema heute befasst.

3.3       Antrag Fraktion und Kreisvorstand zu Oeynhausen

Die Beschlussvorlage zur  Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf zum 6. 8. 2013 wurde verschickt und wird nochmals verteilt:

AntragstellerInnen: Fraktion und Kreisverbandsvorstand

Gemeinsamer Antrag von Fraktion und Kreisvorstand zum Einwohnerantrag „Keine Bebauung ohne Bürgerbeteiligung“

Der Kreisverband CW möge beschließen:

Der Kreisverband empfiehlt der grünen Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, sich zum Einwohnerantrag, Drs – Nr. 0662/4 in der BVV am 15. 8. 2013 zu enthalten.

Begründung: Die Sachlage hat sich seit dem Beschluss der BVV vom 17. 1. 2013 geändert. Insbesondere folgende Aspekte führen jetzt zu einer anderen Einschätzung der Situation:

1.         Verfahren nach § 13 a BauGB:

Die SPD möchte mit dem Argument, der Investor springe sonst ab, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. Dies möchten wir Grüne nicht. Das Verfahren nach § 13 a enthält nur minimale Anforderungen an Bürgerbeteiligung und Umweltprüfung. Die Grünen treten jedoch gerade für eine partizipative Stadtentwicklung ein, also für eine möglichst intensive Bürgerbeteiligung sowie für eine intensive Prüfung von Umweltbelangen. Nach unserer Auffassung muss es bei dem geplanten Bauvorhaben das reguläre Verfahren nach dem BauGB geben, das heißt mit den dort festgeschriebenen Bürgerbeteiligungen und Umweltprüfungen.

2.         Einschätzung der Senatsverwaltung

Mit Schreiben vom 25. 6. 2013 hat der Senat erklärt, durch das Wohnungsbauvorhaben mit über 500 Wohneinheiten seien dringende Gesamtinteressen Berlins berührt, das Verfahren sei nach § 7 AGBauGB durchzuführen. Die Mehrheit der bündnisgrünen Fraktion hatte am 17. 1. 2013 aber ihr Votum für den „Kompromiss“, also 50% Bebauung der Fläche und 50% Erhalt der Kleingärten, hauptsächlich mit der Maßgabe abgegeben, drohende Entschädigungsforderungen des Grundstückseigentümers zu vermeiden und finanziellen Schaden vom Bezirk abzuwenden. Für den Senat ist jedoch nun ein anderes Ziel vorrangig, nämlich die zügige Ausweisung von Wohnbauland. Dies war jedoch nicht der Hintergrund der Entscheidung der grünen Fraktion am 17. 1. 2013. 

3.         Bürgerbegehren

Inzwischen gibt es das Bürgerbegehren „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“. Die Durchführung von Bürgerbegehren wird als Instrument der Beteiligung von BürgerInnen an der Demokratie durch uns Grüne selbstverständlich unterstützt, dies ist Teil grüner Grundwerte. Wir wissen zwar, dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. 7. 2013 zum Az. VG 2 L 135.13 den Antrag der KleingärtnerInnen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hat, mit dem die KleingärtnerInnen erreichen wollten, dass der Aufstellungsbeschluss zumindest nicht erlassen werden darf, bis über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens rechtskräftig entschieden ist. Dies hatte jedoch nur formale Gründe, das VG stützte seinen Beschluss darauf, dass es eine Sperrwirkung erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Zulässigkeit der Bürgerbegehrens gibt. Dies ist rechtlich richtig. Wir treffen hier jedoch nicht juristische, sondern politische Entscheidungen. Wir wollen als Grüne das Bürgerbegehren nicht ins Leere laufen lassen, indem wir zum jetzigen Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss durch das BA hinnehmen, der durch das Bürgerbegehren gerade verhindert werden soll. Dies entspräche nicht unserem Politikverständnis.

Nach alledem sind wir der Auffassung, dass eine Ablehnung des Einwohnerantrags bei der jetzt aktuell vorliegenden Situation nicht mit grünen Grundsätzen vereinbar wäre, insbesondere im Hinblick auf das oben beschriebene von der SPD und dem Investor für unausweichlich gehaltene Verfahren nach 13 a, jedoch vor allem auch im Hinblick auf das Bürgerbegehren. Wir empfehlen der grünen Fraktion in der BVV daher eine Enthaltung, möchten es angesichts der sehr kontroversen und vielschichtigen Problematik jedoch jedem Fraktionär und jeder Fraktionärin ausdrücklich freistellen, anders zu stimmen.

Sachverhalt wurde von Petra Vandrey und Nadia Rouhani dargestellt.

Antrag auf Redezeitbegrenzung

18 Mitglieder stimmen für 2 Minuten.

16 Mitglieder stimmen für 3 Minuten.

Damit wird der Antrag auf Redezeitbegrenzung auf 2 Minuten angenommen.

Nach einer ausführlichen Debatte erfolgt die Abstimmung:

Der vorliegende Antrag wird  von 24 Mitgliedern angenommen, mit 8 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen. Der Antrag ist damit angenommen.

3.4       Antrag Rainer Rudolph zur Erläuterung des Beschlusses

Die Versammlung möge beschließen:

Wir bitten den Vorstand um Erläuterung seines Beschlusses zur Zukunft der Kolonie Oeynhausen anhand der folgenden Fragen:

1.         Bedeutet der Beschluss das der Vorstand jegliche Bebauung des Geländes ablehnt oder bedeutet der Beschluss das er den Kompromissvorschlag (50% Bebauung, 50% Geschenkt) lediglich auf eine bestimmte Art und Weise umsetzten will?

2.         Falls der Vorstand jegliche Bebauung ablehnt, welches rechtliche Verfahren des Baurechtes hält er für geeignet das zu verhindern?

3.         Falls der Vorstand jegliche Bebauung ablehnt, welches politische Verfahren hält er für geeignet die SPD davon zu überzeugen? Oder würde er einen Bruch der Zählgemeinschaft wegen der Kolonie in Kauf nehmen?

4.         Ist es die Absicht des Vorstandes die BVV-Fraktion dazu zu bewegen den Beschluss zur Kolonie Oeynhausen zurückzunehmen?

Begründung: Wir hatten bisher mehrere unergiebige Diskussionen über die Anwendung einzelner Paragrafen des Baurechts. Um weitere Diskussionen dieser Art zu vermeiden ist es meiner Meinung nach wichtig zunächst das Ziel klar zu bestimmen. Nur mit einem klaren Ziel vor Augen können auch die entsprechenden rechtlichen und politischen Mittel bestimmt werden. Nur wenn wir wissen wo wir hin wollen, können wir über den Weg diskutieren. Wenn wir das nicht machen, werden wir uns in weiteren Diskussionen über das „Durchwursteln“ verlieren.

Antrag wurde von zurückgezogen.

3.5       Antrag Tobias Balke

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Der Kreisverband fordert seine BVV-Fraktion auf, für die nächste BVV-Sitzung einen eigenen (Dringlichkeits-)Antrag zur Kolonie Oeynhausen zu stellen. Darin soll auf dem Regelverfahren für die Aufstellung von Bauleitplänen bestanden werden. Ausserdem soll darin das Bezirksamt ersucht werden, vor dem Abschluss des Bürgerbegehrens "Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen" keine vollendeten Tatsachen zu schaffen.

Dieser Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt, bei einigen Enthaltungen.

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Der Kreisverband fordert seine Stadträtin auf, gegen jeden Aufstellungsbeschluss zur Kolonie Oeynhausen zu stimmen, der ein vereinfachtes bzw. beschleunigtes Verfahren nach § 13 oder 13a BauGB vorsieht.

Gegenrede von Lisa

Auch dieser Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt, bei einigen Enthaltungen.

Die Sitzung wurde um 23:10 Uhr geschlossen.

Berlin, 6.8.2018

 

Matthias Reich                       Daniel Wesener                                 Andrea Möller-Holtkamp

(Sitzungsleitung)                    (Sitzungsleitung)                                (Protokollantin)

zurück