Rede zum Bürgerbegehren Oeynhausen

Die Fraktionsvorsitzende Dr. Petra Vandrey in der BVV-Sitzung am 20 März 2014:Die grüne Fraktion hat dazu beigetragen, dass es zum Bürgerentscheid kommen wird, also am 25. Mai alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen unseres Bezirks darüber abstimmen können, wie es mit der Kleingartenkolonie weitergehen soll.

20.03.14 –

Rede BVV Petra Vandrey 20. 3. 2014

 Zur Stellungnahme zum Bürgerentscheid Oeynhausen

 Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,

 die grüne Fraktion hat dazu beigetragen, dass es zum Bürgerentscheid kommen wird, also am 25. Mai alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen unseres Bezirks darüber abstimmen können, wie es mit der Kleingartenkolonie weitergehen soll. Der Bürgerentscheid wurde möglich, weil viele Menschen unseres Bezirk das Bürgerbegehren der Kleingärtner unterzeichnet haben, das Bürgerbegehren also erfolgreich war, wir es in der BVV jedoch mehrheitlich nicht übernommen haben und damit jetzt die nächste Stufe der Bürgerbeteiligung, also der Bürgerentscheid kommt.

 Die grüne Fraktion hat sich dazu entschlossen, das Bürgerbegehren nicht zu übernehmen, weil wir eine echte Umsetzungsperspektive hierfür nicht erkennen konnten. Derzeit ist Stand der Dinge, dass der Senat nicht bereit ist, ein eventuelles Entschädigungsrisiko zu übernehmen. Da der Bezirk in seinem ohnehin angespannten Haushalt Gelder für eine Entschädigung nicht hat, kann nach unserer Auffassung das Bezirksamt der von den Kleingärtnern gewünschten Forderung, 100 % als Kleingartenfläche festzusetzen, derzeit nicht nachkommen. Wenn wir also jetzt das Bürgerbegehren als BVV-Beschluss übernommen hätten, wäre absehbar gewesen, dass dennoch die Kleingärten nicht erhalten worden wären. Das wäre zwar sicher ein schöner BVV-Beschluss gewesen, den die Kleingärtner begrüßt hätten, geholfen hätte er ihnen jedoch wohl kaum etwas.

 Daher jetzt also der nächste Schritt, der Bürgerentscheid. Was versprechen wir uns hiervon?

 Klar ist, auch ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte nur die Wirkung eines BVV-Beschlusses, also auch nur empfehlenden Charakter. Das haben wir den Bürgern in unsere Stellungnahme, über die wie heute hier abstimmen wollen, auch ganz klar reingeschrieben. Die Bürger müssen wissen, woran sie sind. Sie dürfen nicht in dem Glauben abstimmen, ein erfolgreicher Bürgerentscheid habe praktisch automatisch zur Folge, alle Kleingärten zu retten. Dies wäre eine Verschaukelung der Bürger, die dann zu Recht von der immer so hoch gehaltenen Bürgerbeteiligung enttäuscht wären.

 Die Bürger müssen auch wissen, dass wir als BVV – zumindest mehrheitlich – ein erhebliches Entschädigungsrisiko sehen. Wie wir alle wissen, gibt es zur Frage des Entschädigungsrisikos keine abschließende einheitliche Meinung. Die Kleingärtner meinen, das Entschädigungsrisiko liege „nur“ bei 870. 000,- €. Das Bezirksamt hält das Risiko für wesentlich höher. Zur Höhe des Entschädigungsrisikos gibt es diverse juristische Gutachten, alle uneinheitlich. Wir gehen in unserer Fraktion – jedenfalls mehrheitlich -  unter Berücksichtigung der bisherigen Gutachten und des Urteils des VG vom August 2013 davon aus, dass ein Entschädigungsrisiko von bis zu 26 Mio. nicht ausgeschlossen ist. Und wir wissen, dass unser Bezirk eine solche Summe nicht aufbringen kann. Diese Situation müssen unserer Auffassung nach auch die Bürger kennen, wenn sie am 25. Mai abstimmen. Daher haben wir auch das mögliche Entschädigungsrisiko in unserer Stellungnahme ganz klar benannt.

Den Bürgerentscheid halten wir dennoch für sinnvoll, da ein positiver Bürgerentscheid ein deutliches politisches Zeichen für den Erhalt der Kolonie wäre. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid, bei dem alle Bürger des Bezirks stimmberechtigt sind, hat eine weitaus stärkere Kraft als ein Bürgerbegehren. Dies bedeutet auch ein stärkeres Signal Richtung Land, das dann seine bisherige Haltung, die Haftung für eine eventuell zu zahlende Entschädigung nicht übernehmen zu wollen, noch einmal überdenken mag. So kann durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid politischer Druck entstehen, um dem Ziel näher zu kommen, die Kleingärten doch noch zu erhalten.

 Wir legen mit dem Bürgerentscheid die Abstimmung in die Hände der Bürger und Bürgerinnen des Bezirks, die allerdings vor ihrer Entscheidung gut informiert sein müssen. Das heißt also, sie sollten in der BVV-Stellungnahme, die Bestandteil der Wahlunterlagen sein wird sowohl über Chancen, aber auch über Risiken des Bürgerentscheids informiert werden. Nur so kann der Bürgerentscheid eine echte und ernst zu nehmende Form von Bürgerbeteiligung sein.

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