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17.11.14 –
Die bündnisgrüne Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf hat ein Rechtsgutachten zum Entschädigungsrisiko für die Festsetzung der Kleingartenanlage Oeynhausen beauftragt. Damit soll auf der Grundlage der bisherigen Unterlagen geklärt werden, ob es ein Entschädigungsrisiko für den Bezirk gibt, wenn er die Fläche als Kleingärten in einem Bebauungsplanverfahren festsetzt. Dieses wurde in einem erfolgreichen Bürgerentscheid gefordert.
Des Weiteren wollen die Bündnisgrünen wissen, wie sich im Falle einer Entschädigungspflicht die Höhe der Entschädigung berechnet und wie hoch eine eventuelle zu zahlende Summe ist.
Der Senat hat nach dem Bürgerentscheid eine Übernahme des Risikos oder eine finanzielle Abfederung abgelehnt. Doch der Bezirk hat keine eigenen Mittel, um eine Entschädigung zu zahlen. Daher sind andere Finanzierungskonzepte für das Schadensrisiko wie Landesmittel, privater Kauf oder Bürgerspenden von den Kleingärtnern zu entwickeln und umzusetzen. Die Übernahmen der Entschädigungsrisiken wird mit dem Kleingärtnerverein Oeynhausen und weiteren Akteuren kooperativ ausgehandelt, gemeinsam konzeptionell und operativ umgesetzt und Schritt für Schritt auch verbindlich geklärt.
Mit dem Gutachten wurde Herr Dr. Andreas Möller von der Kanzlei von Trott zu Solz Lammek beauftragt. Die Fragestellung lautet:
Dem Gutachter wurden die bisherigen Gutachten sowie weitere Dokumente zur Bewertung überlassen. Auch wurden im die Fragen und Anmerkungen der Kleingärtner mit ihrer Bewertung zur Berücksichtigung übergeben.
Das Gutachten wird nach der Fertigstellung von der Grünen Fraktion bewertet und anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt.