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Einwohnerantrag „Keine Bebauung ohne Bürgerbeteiligung“ / Kleingartenkolonie Oeynhausen

Die Grüne Fraktion hat sich zum Einwohnerantrag heute mehrheitlich enthalten. Damit stellte sie den von ihr im Januar 2013 noch mitgetragenen „Kompromiss“- Beschluss der BVV zur Entwicklung des Grundstückes Oeynhausen in Frage, jedenfalls in der Form, wie er jetzt durchgeführt werden soll. Denn für die Grünen in Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich die Sachlage seit Januar in drei wesentlichen Punkten verändert.

16.08.13 –

Die Grüne Fraktion hat sich zum Einwohnerantrag heute mehrheitlich enthalten. Damit stellte sie den von ihr im Januar 2013 noch mitgetragenen „Kompromiss“- Beschluss der BVV zur Entwicklung des Grundstückes Oeynhausen in Frage, jedenfalls in der Form, wie er jetzt durchgeführt werden soll. Denn für die Grünen in Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich die Sachlage seit Januar in drei wesentlichen Punkten verändert.

 Erstens:

Das für die Grünen mit dem „Kompromiss“ verbundene Ziel war nicht, auf 50% der Grundstücksfläche Bebauung zu ermöglichen, sondern 50% der Kleingärten zu erhalten und das hohe Entschädigungsrisiko für den Bezirk abzuwenden. Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Wohnungsbau auf dem Grundstück Oeynhausen aber im Juni zum “dringenden Gesamtinteresse von Berlin“ erklärt hat, steht jetzt nicht mehr die Erhaltung von Kleingärten, sondern das Wohnungsbauinteresse des Senats im Vordergrund. Ob der Senat das Verfahren an sich zieht, ist unklar.

 Zweitens:

Der Wohnungsbau auf dem Grundstück soll mit dem Argument, der Investor springe sonst ab, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Das Verfahren nach dieser Vorschrift findet häufig Anwendung, in diesem Fall sehen die Grünen es aber besonders kritisch, insbesondere weil es sich um ein sehr umstrittenes Bauvorhaben von beträchtlicher Größe handelt. Das Verfahren nach § 13 a enthält geringere Anforderungen an Bürgerbeteiligung und Umweltprüfung gegenüber dem regulären Genehmigungsverfahren nach BauGB. Die Grünen stehen jedoch für eine partizipative Stadtentwicklung, an der Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden und die Umwelt besonders berücksichtigt wird. Insofern der Investor auf das schnellere Verfahren nach § 13 a besteht, können die Grünen das Verfahren in diesem speziellen Fall nicht mittragen.

 Drittens:

Inzwischen liegt ein Bürgerbegehren in der Sache Oeynhausen vor,  und – zur heutigen BVV – ein Einwohnerantrag. Bürgerbegehren und Einwohneranträge werden als Instrumente der Beteiligung von BürgerInnen an der Demokratie durch die Grünen unterstützt, dies ist Teil grüner Grundwerte. Das Risiko, dass das Gelände zu 100% bebaut wird, können wir nicht sicher ausschließen. Die Grünen respektieren jedoch das Bürgerbegehren und wollen es nicht ins Leere laufen lassen. Der heutige Einwohnerantrag fordert das Bezirksamt dazu auf, noch keinen Aufstellungsbeschluss zu fassen, sondern erst einmal die Durchführung des Bürgerbegehrens und seines Ergebnisses abzuwarten.

Fraktion und Kreisvorstand Bündnis 90/Die Grünen Charlottenburg-Wilmersdorf

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