Die Grünen zeigen den Weg zur Sicherung der Kleingartenanlage Oeynhausen

Der erfolgreiche Bürgerentscheid zur „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ fordert die Bezirksverordneten und das Bezirksamt auf, „das Gebiet des Kleingartenvereins Oeynhausen e.V. durch zügige Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens bis zur Planfestsetzung des bereits aufgestellten    Bebauungsplanes IX-205a dauerhaft zu sichern, um die geplante Bebauung durch die Eigentümerin zu verhindern“.Der Kreisvorstand und die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen sehen darin den verpflichtenden Auftrag, einen politischen Prozess in Gang zu setzen, der den  Bürgerwillen umsetzt und das Risiko möglicher Entschädigungszahlungen durch den privaten Grundstückeigentümer minimiert.

03.07.14 –

Der erfolgreiche Bürgerentscheid zur „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ fordert die Bezirksverordneten und das Bezirksamt auf, „das Gebiet des Kleingartenvereins Oeynhausen e.V. durch zügige Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens bis zur Planfestsetzung des bereits aufgestellten Bebauungsplanes IX-205a dauerhaft zu sichern, um die geplante Bebauung durch      die Eigentümerin zu verhindern“.
Der Kreisvorstand und die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen sehen darin den verpflichtenden Auftrag, einen politischen Prozess in Gang zu setzen, der den  Bürgerwillen umsetzt und das Risiko möglicher Entschädigungszahlungen minimiert. Die Bezirksverordneten haben dabei auch die Fehler des ehemaligen CDU-Stadtrats Klaus-Dieter Gröhler auszugleichen, der es in seiner Amtszeit versäumt hat, die Kleingärten zu sichern.
Mit einem 8-Punkte-Plan wird dieser politische Prozess so strukturiert, dass die Entscheidungen Schritt für Schritt erfolgen und die jeweiligen Chancen und Risiken für alle beteiligten Akteure transparent und nachvollziehbar sind. Wichtig ist dabei, die Frage des Entschädigungsrisikos in diesem Prozess möglichst schnell zu klären und die  offensichtliche Lähmung in dieser Frage zu beenden.

  1. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt den Auftrag der Bürger*innen an. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt, das Abgeordnetenhaus und der Senat von Berlin sind aufgerufen, das politische Ziel der Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen durchzusetzen.
  2. Die Bezirksverordnetenversammlung beabsichtigt, den Bebauungsplan IX-205a schnellstmöglich festzusetzen.
  3. Das Bezirksamt soll dazu der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 30.11.2014 den Planentwurf zur Beschlussfassung vorlegen.
  4. Zur Klärung der für die Festsetzung aufzubringenden Finanzmittel wird ein Wertgutachten zur Höhe des Entschädigungsrisikos durch den Gutachterausschuss des Landes Berlin eingeholt.
  5. Der Bezirk selbst kann keine öffentliche Mittel für Zahlungen an einen privaten Eigentümer bereitstellen. Er würde dadurch seine bürgerbezogenen öffentlichen Aufgaben in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Daher sind andere Finanzierungskonzepte für das Schadensrisiko wie Landesmittel, privater Kauf oder Bürgerspenden zu entwickeln und umzusetzen.
  6. Die Übernahmen der Entschädigungsrisiken wird mit dem Kleingärtnerverein Oeynhausen und weiteren Akteuren kooperativ ausgehandelt, gemeinsam konzeptionell und operativ umgesetzt und Schritt für Schritt auch verbindlich geklärt.
  7. Zur Sicherung und Initiierung des vorgeschlagenen Weges wird die Bezirksverordnetenversammlung aufgefordert, gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes eine Verordnung über eine Veränderungssperre zu beschließen. Das Bezirksamt wird dringlich aufgefordert diese Veränderungssperre dann umgehend zu erlassen und den weiteren Prozess aktiv zu unterstützen.
  8. Sollte sich am Ende des Prozesses im Gegensatz zu unseren Erwartungen herausstellen, dass die Kleingartenanlage auf diesem Weg nicht gerettet werden kann, müssen sich das Bezirksamt, der Investor, die Eigentümer und die betroffenen Kleingärtner*innen zusammen setzen, um eine einvernehmliche Lösung abschließend auszuhandeln.
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