Planungshoheit

Die Zeit des Abwägens in der 'Causa Oeynhausen' muss in politisches Handeln übergeleitet werden. 

Es ist an der Zeit, den Bebauungsplan B-IX 205a festzusetzen und damit die Kleingärten planungsrechtlich zu sichern.

Ein finanzielles Restrisiko ist dadurch zwar weiterhin nicht auszuschließen.

Dennoch haben die GRÜNEN im Bezirk beschlossen, sich nun dafür einzusetzen, mit möglichst allen Beteiligten in Bezirksamt und BVV die erforderlichen Mehrheiten für eine Festsetzung herzustellen. Auch die Verantwortlichen auf der Landesebene sind gefordert, jetzt in diesem Sinne bei den anderen Parteien zu werben. 

Denn der Senat und das Abgeordnetenhaus haben es abgelehnt, die finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Und die Alternative, nämlich 50% der Kleingartenfläche für 700 Wohnungen im Hochpreissegment vorauseilend als Bauland auszuweisen, lehnen wir ab, nicht zuletzt, weil sie dem eigentlichen Wohnungsbedarf in Berlin gar nicht nutzen.

Auf der anderen Seite hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16.12.2014 klargestellt:

Das Bauplanungsrecht ist nicht dafür da, die Kommunen in ihrer Planungshoheit einzuschränken. Spekulative Baurenditen können nicht auf ewig auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. 

Wenn möglicherweise auch in diesem Fall erst die dritte Staatsgewalt Rechtssicherheit schaffen muss, so ist dies selbst jedenfalls kein Risiko. Diese Möglichkeit ist eine Errungenschaft des Rechtsstaates.





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