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KV Charlottenburg-WilmersdorfAktuelles

Aktuelles

Die Mieter*innen müssen über die Zuständigkeit des Bezirksamts für die Kontrolle des Mietendeckels informiert werden. Nur so können sie sich an das Wohnungsamt wenden, wenn ihr*e Vermieter*in sich nicht an das Gesetz hält.

18.02.2021

Mietendeckel durchsetzen – das Bezirksamt soll sich nicht verstecken

Mieter*innen müssen bei der Durchsetzung des Mietendeckels vom Bezirk unterstützt werden, fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf.

Das Bezirksamt überwacht die Einhaltung des Mietendeckels und sanktioniert Verstöße dagegen. Wenn sich Bürger*innen auf der Internetseite des Bezirksamts über die zulässige Miethöhe informieren oder überhöhte Forderungen melden wollen, finden sie aber derzeit nur den Link Opens external link in new windowmietendeckel.berlin.de zur Webseite des Senats.

„Wir erwarten, dass der Bezirk aktiv für die Einhaltung der Mietenbegrenzung sorgt. Dazu gehören auch gut sichtbare Informationen auf der eigenen Webseite mit dem Formular zur Überprüfung der zulässigen Miethöhe sowie Kontaktdaten für telefonische und E-Mail-Beratung“, begründet der Fraktionsvorsitzende Christoph Wapler die Initiative. „Die Mieter*innen müssen über die Zuständigkeit des Bezirksamts für die Kontrolle des Mietendeckels informiert werden. Nur so können sie sich an das Wohnungsamt wenden, wenn ihr*e Vermieter*in sich nicht an das Gesetz hält. Dann ist das Amt gefordert, die Bestimmungen effektiv durchsetzen.“

Die bündnisgrüne Fraktion dringt zusätzlich darauf, das Angebot der kostenlosen Mieterberatung auf der Seite des Bezirksamts publik zu machen.

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