Preiswerten Wohnraum erhalten

Den Umgang des Bezirksamts mit Fällen der Zweckentfremdung von  Wohnraum zu prüfen, ist das Anliegen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Mit unserer Großen Anfrage zum Zweckentfremdungsverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf wollen wir erfahren, ob Zweckentfremdung geprüft wird, auch wenn die Eigentümer*in den Abriss beantragt hat. „Wie wird der Leerstand geprüft, bevor der Abriss genehmigt wird?“, fragt der Fraktionsvorsitzende Christoph Wapler.

11.04.19 –

Den Umgang des Bezirksamts mit Fällen der Zweckentfremdung von  Wohnraum zu prüfen, ist das Anliegen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Mit unserer Großen Anfrage zum Zweckentfremdungsverbot in Charlottenburg-Wilmersdorf wollen wir erfahren, ob Zweckentfremdung geprüft wird, auch wenn die Eigentümer*in den Abriss beantragt hat.

„Wie wird der Leerstand geprüft, bevor der Abriss genehmigt wird?“, fragt der Fraktionsvorsitzende Christoph Wapler.

Das Bezirksamt muss Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung einleiten, auch wenn Hauseigentümer*innen einen Antrag auf Abrissgenehmigung stellen und Wohnungen bereits leerstehen. Unter anderem an einem Beispiel in der Uhlandstraße ist hier ein Missstand deutlich geworden.

Ein Abriss von Wohnraum ist nur gerechtfertigt, wenn neue Wohnungen im Bezirk und zu vergleichbaren Mieten errichtet werden. Doch es scheint immer wieder vorzukommen, dass diese Vorgabe nicht eingehalten wird und das Bezirksamt kein Verfahren wegen Zweckentfremdung einleitet. Die Folge ist, dass preisgünstige Wohnungen mit normaler Ausstattung abgerissen und Ersatzwohnräume gebaut werden, die sich Mieter*innen der abgerissenen Wohnungen oft nicht leisten können. Damit werden sie aus ihrem Kiez verdrängt.

Wir Bündnisgrünen erwarten daher, dass das Bezirksamt  alle Mittel gegen Zweckentfremdung von Wohnungen anwendet.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen fragt weiter, welche neuen Eingriffsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Vorschriften zum Zweckentfremdungsverbot das Bezirksamt erkennt. Im letzten Jahr wurde das Zweckentfremdungsverbotsgesetz novelliert.

Wollen Mieter*innen oder Eigentümer*innen ihre Wohnung an Feriengäste vermieten, müssen sie sich beim Wohnungsamt registrieren und eine Genehmigung einholen. Christoph Wapler fragt: „Wie nutzt das Bezirksamt die Möglichkeiten, um Eigentümer*innen, Anbieter*innen und Vermittler*innen von Ferienwohnungen festzustellen?“